Kosten

Eine sehr häufig gestellte Frage ist:
Was kostet ein Anwalt ?

Die gern gegebene Antwort des Anwaltes darauf:
Es kommt drauf an…

Klar ist, dass Dienstleister, seien es nun Friseure, KfZ-Werkstätten oder Anwälte, Geld kosten, wenn diese ihre Dienstleistung erbringen. Das ist auch beim Anwalt nicht anders.

Es gibt jedoch beim Anwalt „Ausnahmen“:

Sind Sie zum Beispiel rechtsschutzversichert und zahlen dort regelmäßig ihren Jahresbeitrag, dann haben Sie gegen den Rechtsschutzversicherer einen Freistellungsanspruch hinsichtlich der Anwaltskosten oder unjuristisch ausgedrückt: Dann kostet Sie der Anwalt nichts ! (außer den Beitrag an die Rechtsschutzversicherung)

Aber auch wenn Sie nicht versichert sind, müssen Sie nicht zwingend „tief in die Tasche greifen“. Sind Sie beispielsweise einkommensschwach oder bedürftig, dann gibt es nämlich die Möglichkeit, dass Sie sich beim Amtsgericht Ihres Wohnortes unter Darlegung Ihres Einkommens und des juristischen Problems einen Beratungshilfeschein für ein konkretes Rechtsproblem ausstellen lassen und den Anwalt quasi mit diesem „bezahlen“. Sie trifft dann lediglich die Verpflichtung den enthaltenen Eigenanteil in Höhe von 10,- € an den Anwalt zu entrichten.Sind Sie Selbstzahler, dann sitzen Sie mit Ihrem juristischen Problem vor dem Anwalt, wie mit dem nicht mehr startenden KfZ in der Werkstatt Ihres Vertrauens und da gibt es sowohl als auch nur einen entscheidenden Tipp: Fragen Sie !

Jeder Anwalt ist verpflichtet, Sie auf Nachfrage über die vermutlich entstehenden Kosten aufzuklären. Sie haben dann die Möglichkeit zu entscheiden, ob dieser Fall es Ihnen wert ist oder nicht.

Ich halte es für unerlässlich den Mandanten über entstehende Kosten aufzuklären und auf Erfolgaussichten hinzuweisen. Ich gehe sogar soweit, dass ich sage, dass eine „Kosten-Nutzen-Analyse“ zum ersten Besprechungstermin dazugehört, damit der Mandant autonom entscheiden kann, wie und ob er weitere Schritte einleitet.