Zivilrecht

Wo Menschen miteinander Verträge schließen, kommt es häufig zu Problemen, deren Lösung nicht immer einfach ist, da sich nicht selten ein Vertragspartner „hinters Licht geführt“ fühlt.

Jeder Mensch schließt täglich eine Vielzahl von Verträgen, ohne dass er es auch nur merkt. Man kauft Brötchen beim Bäcker, löst einen Fahrschein bei der BVG, bestellt mittags Essen im Restaurant, kauft sich auf dem Nachhauseweg noch schnell einen „Coffee to go“, um sich dann zum Feierabend noch ein Video bei der Videothek um die Ecke für den geplanten Abend vor dem Fernseher „auszuleihen“.

Alle oben aufgeführten Verträge laufen in aller Regel „rund“ und ohne, dass es hier auch nur im Ansatz zu Problemen kommt.

Was aber, wenn:
– sich im Brötchen eine Schraube befindet, die mir beim Reinbeißen einen Zahn abbricht,
– man nicht genügend Kleingeld dabei hat, um sich einen Fahrschein zu kaufen,
– das Essen versalzen ist und der „Coffee to go“ kalt ist oder
– die „geliehene“ DVD ständig hängen bleibt?

Dann liegen Verträge vor, die von einer Seite nicht korrekt erfüllt wurden und dann habe ich „Rechte“, die ich nur richtig durchsetzen muss, um auch „zu meinem Recht zu kommen“.

Zugegebenermaßen stellen die vorgenannten Verträge im Wesentlichen nicht solche dar, die einen förmlich zu einem Rechtsanwalt treiben würden. Jedoch sieht das schon anders aus, wenn man eine Sitzgarnitur oder einen Gebrauchtwagen für einen fünfstelligen Betrag erwirbt und die Kaufsache dann nicht dem Vertragsinhalt entspricht.

Sollten Sie also Verträge mit Vertragspartnern haben, die diese nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, bzw. von denen Sie sich „betrogen“ fühlen, scheuen Sie nicht sich einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte aufzusuchen. Ich helfe Ihnen gern und vor allem zielorientiert.