Unsere Gebühren
Es ist selbstverständlich, dass Dienstleistungen – sei es im Friseurhandwerk, in einer Kfz-Werkstatt oder durch einen Rechtsanwalt – mit Kosten verbunden sind. Dies gilt auch für anwaltliche Tätigkeiten.
Jedoch existieren im rechtlichen Bereich spezifische Ausnahmeregelungen:
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und regelmäßig Ihren Versicherungsbeitrag entrichten, haben Sie einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Versicherer. Dieser übernimmt im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Kosten für Ihren Rechtsanwalt, sodass Ihnen außer dem Versicherungsbeitrag keine weiteren Kosten entstehen.
Sollten Sie die Kosten selbst tragen, ist Transparenz entscheidend. Anwälte sind verpflichtet, auf Anfrage eine Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Gebühren vorzunehmen. Dies ermöglicht Ihnen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie die rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Eine transparente Aufklärung über Kosten, Erfolgsaussichten und mögliche Risiken halte ich für unverzichtbar. Eine „Kosten-Nutzen-Analyse“ sollte integraler Bestandteil des ersten Beratungsgesprächs sein, um Mandanten eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu ermöglichen.