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Rechtsgebiete

03. Zivilrecht

Als Rechtsanwalt im Bereich des Zivilrechts berate und vertrete ich meine Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten, die das Privatrecht betreffen. Mein Tätigkeitsfeld umfasst dabei die Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zu meinen zentralen Aufgaben gehört die Vertragsgestaltung und -prüfung, etwa bei Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, wobei ich darauf achte, rechtssichere und auf die individuellen Bedürfnisse meiner Mandanten zugeschnittene Vereinbarungen zu schaffen.

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Ein wesentlicher Teil meiner Arbeit liegt in der Bearbeitung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen. Ich unterstütze Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Pflichtverletzungen oder unerlaubten Handlungen, wie beispielsweise bei Sachschäden, Vermögensschäden oder Personenschäden. Gleichzeitig übernehme ich die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen und prüfe die Erfolgsaussichten von Klagen sorgfältig.

Im Bereich des Schuldrechts beschäftige ich mich regelmäßig mit Fragen zu Leistungsstörungen, wie Verzug, Unmöglichkeit oder Rücktrittsrechten, und stehe meinen Mandanten bei der Klärung komplexer Rechtsfragen zur Seite.

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Mein Anspruch ist es, die rechtlichen Interessen meiner Mandanten mit größtmöglicher Sorgfalt und Präzision zu vertreten. Dies umfasst nicht nur die rechtliche Analyse und strategische Beratung, sondern auch die Entwicklung individueller Lösungen, die den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Falls gerecht werden. Mit meiner umfassenden Erfahrung und Fachkenntnis im Zivilrecht stehe ich meinen Mandanten als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

 

Mietrecht

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Seit dem ich als Rechtsanwalt in Berlin tätig bin, habe ich mir selber die Pflicht auferlegt meine Mandanten in mietrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ein guter und erfahrener Rechtsbeistand ist vor allem bei der aktuellen, hoch brisanten, Immobilien- und Wohnungsknappheit in Berlin essentiell. 

Im Mietrecht vertrete ich die Interessen meiner Mandanten, sei es auf Seiten des Mieters oder des Vermieters, mit umfassender fachlicher Expertise. Ich berate in allen relevanten mietrechtlichen Angelegenheiten, wie etwa bei der Anfechtung oder Durchsetzung von Kündigungen, der Geltendmachung von Mietminderungen aufgrund von Mängeln, der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Zahlungsverzuges oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen.

Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei Auseinandersetzungen über Schönheitsreparaturen, Renovierungspflichten oder Rückzahlungsansprüche hinsichtlich der Mietkaution. Mein Ziel ist es, rechtliche Konflikte effizient zu lösen, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage und die Erarbeitung individueller, praxisorientierter Strategien, um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu sichern.

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